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   BFH, 24.10.2000 - VI R 21/99   

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https://dejure.org/2000,3329
BFH, 24.10.2000 - VI R 21/99 (https://dejure.org/2000,3329)
BFH, Entscheidung vom 24.10.2000 - VI R 21/99 (https://dejure.org/2000,3329)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - VI R 21/99 (https://dejure.org/2000,3329)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Kindergeld - Frauenhaus - Erziehungsfähigkeit von Eltern - Kindergeldfestsetzung - Haushaltsaufnahme - Auszug von Kindern - Haushaltszugehörigkeit - Aufhebungsbescheid

  • Judicialis

    EStG § 70 Abs. 2; ; EStG § 64 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 64 Abs. 1

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 64 Abs 2 S 1
    Berechtigter; Haushaltsaufnahme; Kindergeld; Rangfolge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 24.10.2000 - VI R 21/99
    Haben sich die für die Zahlung des Kindergeldes maßgeblichen Verhältnisse durch einen Haushaltswechsel des Kindes geändert, so ist die --nicht mehr der materiellen Rechtslage entsprechende-- Festsetzung des Kindergeldes vom Zeitpunkt der Änderung an nach § 70 Abs. 2 EStG aufzuheben, ohne dass die Familienkasse insoweit einen Entscheidungsspielraum hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231).
  • BFH, 20.06.2001 - VI R 224/98

    Kindergeldzahlung bei Haushaltswechsel

    Dagegen steht einer Aufnahme in den Haushalt des einen Elternteils nicht entgegen, wenn die Aufnahme in diesen Haushalt zwar zunächst noch nicht endgültig ist, aber für einen längeren Zeitraum gelten soll, so dass das Obhutverhältnis zu dem abgebenden Elternteil jedenfalls zunächst beendet ist (vgl. auch Senatsurteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444).

    Ob etwas anderes dann gilt, wenn das Kind dem abgebenden Elternteil widerrechtlich entzogen wird, z.B. in Entführungsfällen, kann offen bleiben (vgl. dazu den Senatsbeschluss vom 19. Mai 1999 VI B 22/99, BFHE 188, 403, BFH/NV 1999, 1425, aber auch das Urteil in BFH/NV 2001, 444).

  • BFH, 25.06.2009 - III R 2/07

    Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG bei freiwilligem

    Das Merkmal der Haushaltsaufnahme wird in erster Linie durch den tatsächlichen Umstand bestimmt, dass das Kind nicht nur vorübergehend in dem betreffenden Haushalt lebt (z.B. BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444).
  • FG Düsseldorf, 17.10.2002 - 15 K 2481/01

    Kindergeld; Haushaltsaufnahme; Getrennt lebende Eltern; Umgangsrecht; Betreuung;

    Einer Aufnahme in den Haushalt des einen Elternteils soll es jedoch nicht entgegen stehen, wenn die Aufnahme in diesen Haushalt zwar zunächst noch nicht endgültig ist, aber für einen längeren Zeitraum gelten soll (vgl. auch BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444).

    Ob für den Fall der widerrechtlichen Kindesentziehung (sog. Entführungsfälle) etwas anderes gelten soll, hat die Rechtsprechung zunächst offen gelassen (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 22/99, BFH/NV 1999, 1425 und BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 444 sowie nunmehr BFH-Urteil vom 19.3.2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148: Beendigung der Haushaltszugehörigkeit nur, wenn die Umstände darauf schließen lassen, dass das Kind nicht zurückkehren wird).

  • FG Münster, 01.12.2005 - 3 K 1715/04

    Anspruchsberechtigung in Bezug auf Kindergeld bei mehreren Empfangsberechtigten;

    Dagegen steht einer Aufnahme in den Haushalt des einen Elternteils nicht entgegen, wenn die Aufnahme in diesen Haushalt zunächst noch nicht endgültig ist, aber für einen längeren Zeitraum gelten soll, so dass das Obhutsverhältnis zu dem abgebenden Elternteil jedenfalls zunächst beendet ist (vgl. BFH-Urteil vom 20.06.2001, a.a.O.; BFH-Urteil vom 24.10.2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444).
  • FG Köln, 03.11.2005 - 10 K 3212/03

    Haushaltszugehörigkeit trotz Zugangsverweigerung zur ehelichen Wohnung

    Dies betrifft insbesondere den Fall, dass sich die Eltern trennen und das Kind sodann bei einem von ihnen im Haushalt lebt (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444).

    Haben sich die für die Zahlung des Kindergeldes maßgeblichen Verhältnisse durch einen Haushaltswechsel des Kindes geändert, so ist die -nicht mehr der materiellen Rechtslage entsprechende- Festsetzung des Kindergeldes vom Zeitpunkt der Änderung an nach § 70 Abs. 2 EStG aufzuheben, ohne dass die Familienkasse insoweit einen Entscheidungsspielraum hat (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444).

  • FG Münster, 12.05.2004 - 1 K 4663/03

    Einverständnis in einen veränderten Daueraufenthalt

    Das Merkmal der Haushaltsaufnahme gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG wird in erster Linie durch den tatsächlichen Umstand bestimmt, dass das Kind nicht nur vorübergehend in dem betreffenden Haushalt lebt (BFH, Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444).

    Denn im Streitfall war die Klin. letztlich, wie sich aus dem Vergleich vor dem Familiengericht am 10.03.2003 ergibt, mit dem tatsächlichen Wechsel der Tochter zum Beigeladenen einverstanden (s. insoweit BFH, Urteil vom 20.06.2001, VI R 224/98, a.a.O.; Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, a.a.O.).

  • BFH, 11.12.2001 - VI B 214/00

    PKH; Kindergeld bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Haushaltsaufnahme i.S. dieser Vorschrift bedeutet die Aufnahme in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art. Neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444; Beschluss vom 19. Oktober 2000 VI B 68/99, BFH/NV 2001, 441).
  • FG Sachsen-Anhalt, 06.09.2002 - 5 K 2346/99

    Kindergeldzahlung bei mehreren Berechtigten; auswärtige Unterbringung zur

    Dies betrifft insbesondere den Fall, dass bei getrennt lebenden Eltern das Kind bei einem von ihnen im Haushalt lebt (vgl. BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444 ).

    Nach der BFH-Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 19. Oktober 2000 VI B 68/99, BFH/NV 2001, 441 , unter Hinweis auf Seewald/Felix in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz , § 63 Rdnr. B 25, § 64 Rdnr. C 3. und Blümich/Heuermann, Einkommensteuergesetz , § 63 Rz. 20 ff; BFH-Urteile vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BStBl II 2001, 713, und vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99 a.a.O.) bedeutet Haushaltsaufnahme die Aufnahme in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art. Neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art. (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art. (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein.

  • FG Sachsen, 06.09.2002 - 5 K 2346/99.(Kg)

    Haushaltsaufnahme eines für ein Studium auswärtig untergebrachten volljährigen

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  • FG Hessen, 30.04.2014 - 12 K 1044/11

    Kindergeldanspruch bei Unterbrechung eines gemeinsamen Haushaltes der Eltern

    Haben sich die für die Zahlung des Kindergeldes maßgeblichen Verhältnisse durch einen Haushaltswechsel des Kindes geändert, so ist die - nicht mehr der materiellen Rechtslage entsprechende - Festsetzung des Kindergeldes vom Zeitpunkt der Änderung an gegenüber dem bisher Berechtigten aufzuheben (§ 70 Abs. 2 EStG) und das an diesen gezahlte Kindergeld zurückzufordern (§ 37 Abs. 2 AO), ohne dass die Familienkasse insoweit einen Entscheidungsspielraum hat (BFH-Urteil vom 24.10.2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444).
  • FG Köln, 17.09.2009 - 10 K 1150/07

    Anspruch auf Kindergeld bei vorübergehendem Aufenthalt des Kindes beim getrennt

  • FG Düsseldorf, 11.12.2003 - 14 K 6344/02

    Kindergeldzahlung bei mehreren Kindergeldberechtigten - Kindergeldanspruch;

  • FG Niedersachsen, 26.05.2003 - 12 K 296/01

    Anspruch auf Kindergeld; Berechtigter bei Trennnung der Eltern; Wohnungswechsel

  • FG Hessen, 18.10.2018 - 6 K 837/18

    § 70 EStG

  • FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2010 - 5 K 2286/09

    Haushaltsaufnahme eines Kindes

  • FG Düsseldorf, 27.08.2004 - 18 K 7715/00

    Kindergeldzahlungen bei mehreren Berechtigten; Voraussetzungen der

  • FG Schleswig-Holstein, 30.11.2001 - III 12/99

    Haushaltszugehörigkeit von Kindern bei getrenntlebenden Ehegatten

  • FG Nürnberg, 29.01.2014 - 3 K 647/13

    Kein Kindergeld für in Paraguay lebende Kinder

  • FG Sachsen, 04.05.2005 - 5 K 1735/03

    Kindergeldberechtigung beim Haushaltswechsel eines Kindes

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2023 - 6 K 1833/19

    Differenzkindergeld: Zum Vorliegen eines gemeinsamen Haushaltes bei zeitweiser

  • FG Sachsen, 05.10.2005 - 5 K 43/03

    Kindergeldanspruch bei Auslandsaufenthalt des Kindes und Ehekrise mit

  • FG Brandenburg, 26.09.2001 - 6 K 1419/00

    Fortbestand der Haushaltsaufnahme eines Kindes bei Unterbringung bei den

  • FG München, 26.07.2022 - 12 K 1072/21

    Abgewiesene Klage im Verfahren um Kindergeld

  • FG Bremen, 08.07.2015 - 3 K 26/15

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage

  • FG München, 22.01.2003 - 9 K 4175/00

    Kindergeld für ein Kind, das beim nicht sorgeberechtigten Elternteil lebt

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